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Zur Einleitung erst einmal, zu Ihrem besseren Verständnis, die Erklärung des Begriffes Mindestumsatz:
Mindestumsatz bedeutet, dass ein Kunde einen festgelegten Umsatz in jedem Monat erreichen muss, dies meist durch Gesprächsminuten. Wenn er diese Gesprächsminuten für den nötigen Umsatz nicht gebraucht hat, so muss er trotz allem den vereinbarten Mindestumsatz zahlen. Der Kunde muss diesen Mindestbetrag, neben der auch vereinbarten Grundgebühr, als Mindestumsatz an seinen Vertragspartner entsprechend seinem Vertrag bezahlen.
Dabei ist eine Übertragung der Gesprächseinheiten aus dem nicht verbrauchten Mindestumsatz in den nächsten Abrechnungszeitraum nicht möglich. Zur Erzielung des Mindestumsatzes wird nach den gängigen Bestimmungen des Mobilfunk ausschließlich die reine Gesprächszeit berechnet. Somit werden auch nicht der Versand von SMS und ähnliches mit diesem Mindestumsatz verrechnet, sondern sind getrennt zu zahlen.
Es erfolgt bei diesen Verträgen mit fest gelegtem monatlichen Mindestumsatz nur eine Verlagerung der Festkosten der Grundgebühr auf den Mindestumsatz. zuletzt soll das dem Kunden wie ein günstiger monatlicher Inklusivpreis vorkommen.
Es gibt eine andere Art der Handyverträge mit Mindestumsatz, bei diesen wird dem Kunden ein Vertrag mit einer bestimmten Zahl von Minuten zum festen Preis angeboten. Solche Vertragsformen nennt man auch Minuten-Tarif. Hier verfallen ebenfalls am Monatsende die nicht genutzten Minuten, wie bei einem Mobilfunkvertrag mit Mindestumsatz. Bei diesem Tarif werden auch spezielle Dienste, wie der SMS-Versand, Sonder-Rufnummern oder Mehrwertdienste nicht mit dem Minutentarif verrechnet, sondern werden extra in Rechnung gestellt.
Um mit dem Handyvertrag günstig telefonieren zu können, muss man sein eigenes Telefonverhalten gut kennen für Tarife die einen Mindestumsatz einschließen. Vor allem ist noch sehr wichtig, dass man eine monatlich ziemlich gleich bleibende Gesprächsdauer benötigt. Jede weitere Gesprächseinheit, bei Überschreitung des Mindestumsatzes oder der fest gelegten Minuten beim Minuten-Tarif, wird meist teuer mit den üblichen Standard-Mobilfunktarifen abgerechnet.
Handyverträge ohne Mindestumsatz werden generell nach Takteinheiten für jedes Gespräch verrechnet und enthalten im Allgemeinen auch eine monatliche Grundgebühr. Eine Berechnung jeder einzelnen Minute oder Sekunde, je nach vereinbartem Abrechnungstakt, erfolgt in einem solchen Handyvertrag zum festgelegten Tarif. Telefoniert man monatlich überhaupt nicht, so fallen bei diesem Handyvertrag außer der fest gelegten monatlichen Grundgebühr keinerlei weitere Kosten an. Unabhängig ob viel oder wenig im Monat telefoniert wird, kostet bei diesem Handy-Vertrag jede Gesprächsminute immer gleich viel.
Auch die Prepaidtarife sind Handyverträge ohne Mindestumsatz, wenn man sie nach diesem Kriterium betrachtet. Wenn Sie Ihr Guthaben-Konto bei einem Prepaidtarif Aufladen, legen Sie auch einen Umsatz fest, im Gegensatz zu Mindestumsatz oder Minuten-Tarif bleibt es aber Ihre Entscheidung, in welchem Zeitraum Sie dieses Prepaid-Konto verbrauchen. Diese gezahlten Guthaben-Konto können also frei genutzt werden, der Zeitraum dieser Nutzung spielt keine Rolle. Selbst wenn man monatelang nicht telefoniert, bleibt dieses Guthaben generell erhalten. Selbst wenn man überhaupt nicht telefoniert, entstehen keine monatlichen Kosten, wie z.B. eine monatliche Grundgebühr.
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